FC Wil

FC Wil behält Lizenz für laufende Saison

Die Lizenzkommission der Swiss Football League hat dem FC Will 1900 AG die Lizenz für dielaufende Spielzeit 2016/17 bestätigt. Das kleine Lizenzierungsverfahren wurde nötig,nachdem sich die Mehrheitsverhältnisse der FC Wil 1900 AG geändert hatten. Die Liga hatdabei das Sanierungskonzept und die neuen Aktienverhältnisse geprüft und nungutgeheissen. Ein wichtiger Punkt dabei war, dass die Wiler Task Force es geschafft hat, dieAktien zurück in Schweizer Hände zu bringen.

Jede Veränderung der Mehrheitsverhältnisse in einem Verein muss von der Lizenzkommission der Swiss Football League vorgängig geprüft werden. Im Fall des FC Will 1900 haben dies die türkischen Investoren nicht für nötig befunden und sich in einer Nacht und Nebel Aktion aus der Äbtestadt verabschiedet. Die Task Force hat dieses Vorhaben dann nachgeholt und der Liga ein umfangreiches Sanierungskonzept eingereicht.

Nach wochenlangen Prüfungen hat die SFL die Lizenz der FC Wil 1900 AG für die laufende Spielzeit 2016/17 nun bestätigt. Somit kann der Spielbetrieb nun nicht nur finanziell, sondern auch lizenztechnisch aufrecht erhalten bleiben.

Eine wesentliche Grundlage, welche zu diesem Entscheid führte, war die Tatsache, dass die Verantwortlichen der Task Force es geschafft haben, die Aktienmehrheit der FC Will 1900 zurück zu erhalten. Somit befinden sich nun sämtliche Aktienanteile wieder in regionalen Händen. Die FC Wil 1900 AG verfügt über ein breites Aktionariat von über 500 Aktionären.

Dank an die Geldgeber und Beteiligten

Die Verantwortlichen der FC Wil 1900 AG möchten sich noch einmal bei allen Beteiligten und regionalen Geldgebern bedanken, die ihren Teil zur erfolgreichen Rettung des FC Wil 1900 beigetragen haben.

Zudem machen sie an dieser Stelle nochmals auf die laufende Crowdfunding-Aktion über das Portal "ibelievinyou.ch" aufmerksam und freuen sich nicht nur über die moralische Unterstützung, sondern auch über den finanziellen Support.

Artikelfoto: stux (CC0 Public Domain) - (Symbolbild)