Michel Platini bleibt gesperrt

(Bildquelle: fussballinfos)

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Michel Platini gegen den Entscheiddes Sportschiedsgerichts (CAS/TAS) in Lausanne ab. Dessen Schiedsspruch, mitdem es Michel Platini wegen Vorteilsannahme und Interessenkonflikts für vier Jahrevon allen fussballbezogenen Aktivitäten auf nationaler und...

Die rechtsprechende Kammer der Ethikkommission des Weltfussballverbandes FIFA hatte Michel Platini im Dezember 2015 für acht Jahre von allen fussballbezogenen Aktivitäten auf nationaler und internationaler Ebene gesperrt. Zudem wurde ihm eine Busse von 80'000 Franken auferlegt. Die Berufungskommission der FIFA reduzierte die Sperre 2016 auf sechs Jahre.

Michel Platini wurde im Wesentlichen ein Verstoss gegen Artikel 20 des FIFA-Ethikreglements (Annahme und Gewährung von Geschenken und sonstigen Vorteilen) angelastet, weil er 2011 ohne rechtliche Grundlage von der FIFA - autorisiert vom damaligen FIFA-Präsidenten Joseph Blatter - eine Zahlung von 2 Millionen Franken erhalten hatte. Michel Platinis Behauptung, dass die Zahlung auf einer mündlichen Absprache mit Joseph Blatter zu einem schriftlichen Anstellungsvertrag mit der FIFA von 1999 beruhe, wurde als nicht überzeugend erachtet.

Weiter wurde ihm zur Last gelegt, höhere künftige Vorsorgeleistungen erwirkt zu haben, als ihm zustehen würden. Zudem wurde ein Verstoss gegen Artikel 19 des FIFA-Ethikreglements (Interessenkonflikt) festgestellt. Das CAS/TAS in Lausanne bestätigte den Entscheid im vergangenen September in den wesentlichen Punkten. Die Dauer der Sperre reduzierte es auf vier Jahre und die Busse auf 60'000 Franken.

Beschwerde abgewiesen

Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Michel Platini gegen den Entscheid des CAS/TAS ab. Dabei konnte das Bundesgericht lediglich prüfen, ob der angefochtene Schiedsspruch im Ergebnis willkürlich ist, weil er auf offensichtlich aktenwidrigen tatsächlichen Feststellungen oder auf einer offensichtlichen Verletzung des Rechts oder der Billigkeit beruht. Der Entscheid des CAS/TAS ist unter diesem beschränkten Blickwinkel nicht zu beanstanden.

Das Sportschiedsgericht durfte davon ausgehen, dass Artikel 20 des anwendbaren FIFA-Ethikreglements auch die Ausrichtung von Geschenken und anderen Vorteilen erfasst, die zwischen zwei Funktionären innerhalb der FIFA ausgetauscht werden. Das CAS/TAS hat nicht willkürlich entschieden, wenn es die Erweiterung des Vorsorgeplans und die Entgegennahme der Zahlung von 2 Millionen Franken als Verstoss gegen Artikel 20 des FIFA-Ethikreglements qualifiziert hat.

Nicht zu beanstanden ist auch, dass das CAS/TAS einen Interessenkonflikt von Michel Platini festgestellt hat. Was die ausgesprochene Sperre betrifft, ist ebenfalls keine offensichtliche Rechtsverletzung erkennbar. Die Dauer von vier Jahren erscheint nicht klarerweise überhöht. Die FIFA muss jedoch darauf achten, dass sie der Sperre inhaltlich keine übertriebene Tragweite beimisst.

Artikelfoto: InfoGibraltar (CC BY 2.0)